Handels- und Vertragsrecht

Primäres Ziel bei der Erstellung der Verträge, dass die Verträge die Ziele und Vorhaben der Parteien am besten widerspiegeln, sowie dass die Beschreibung von den Dienstleistungen und den Rechtsfolgen der Nichtleistung genau, logisch und transparent sind.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet während der Verhandlungen vor dem Vertragsabschluss sowie nach der Unterfertigung der Verträge während des Bestehens der Geschäftsbeziehung juristische Dienste vom höchsten Niveau. Die von uns vorbereiteten Verträge sind gut strukturiert, umgehend bearbeitet und entsprechen den aktuellen rechtlichen Anforderungen. So gewähren wir die ungestörte rechtliche Abwicklung der Geschäfte.

Unter anderen erstellen, modifizieren und begutachten wir Dienstleistungs-, Auftrags-, Werk-, Makler-, Lieferungs-, Fracht-, Lizenz-, Franchiseverträge, sowie Kooperationsvereinbarungen, Syndikatsverträge und sonstige Handelsverträge.